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Garantien & Gewährleistungen für Fachhändler

Allgemein und grundsätzlich gewährt Hoffman dem Fachhandel und somit dem gewerblichen Betreiber die Garantie- und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers von 24 Monaten.
Für den Fachhandel beinhalten die Garantien der von uns vertretenen Hersteller Berkel, Coldline und Modular alle Arbeiten und Ersatzteile für 24 Monate ab Auslieferung. Diese 24-monatige Garantie muss zwingend schriftlich per Rahmenvereinbarung mit dem Fachhändler oder im Angebot, einer Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen werden. Für Kunden im Ausland gelten die Herstellergarantien von 12 Monaten auf Ersatzteile. Bei ins Ausland gelieferter Ware durch inländische Fachhändler übernehmen unsere Hersteller eine Garantie von 12 Monaten auf Ersatzteile.

Wir verweisen ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Voraussetzungen für die Garantie für den Fachhandel sind:

1. Teilnahme an unseren bundesweiten Techniker- und Service-Schulungen. Eine Teilnahmebestätigung und ein Herstellerzertifikat sind erforderlich.

2. Die Installation und Inbetriebnahme der Geräte und Maschinen erfolgt durch unsere autorisierten Fachhandelspartner. Ein Nachweis der Inbetriebnahme ist bei den Gewerken Kühltechnik anhand unserer Inbetriebnahmeprotokolle erforderlich.

3. Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert. Kleingeräte (z.B. Aufschnittmaschinen) werden zur Reparatur abgeholt oder gegen ein Neugerät ausgetauscht.

Mit unserem Kooperationspartner CARE UNIT SERVICE GmbH – Bochum decken wir bundesweit alle Serviceleistungen im Bereich Kühltechnik ab.

Technische Reklamationen können Sie über unser Onlineportal unter https://www.hoffman-gkt.de/service.html beantragen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, unter denen keine Garantieleistungen angeboten werden können:

Sollten unsere Servicepartner bei einer Reklamation feststellen, dass es sich um einen Bedienfehler oder eine nicht ordnungsgemäße Installation handelt und somit kein Garantieanspruch besteht, muss derjenige, der den Serviceeinsatz veranlasst hat, die Kosten tragen. Wir verweisen ausdrücklich auf unsere AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen).

Voraussetzungen für diese Art von Garantie für den Fachhandel sind:

  • Eine Teilnahme an unseren bundesweiten Techniker- und Service- Schulungen. In der Regel reicht eine Teilnahme mit Erhalt einer Teilnahme-Bestätigung und Hersteller Zertifikat.
  • Installation und Inbetriebnahme der Geräte und Maschinen erfolgt durch den Fachhandel. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich bei den Gewerken Kühltechnik und Spülmaschinen anhand unserer Inbetriebnahme – Protokolle.
Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert, Kleingeräte (Aufschnittmaschinen) holen wir zur Reparatur ab oder tauschen das defekte Gerät gegen ein Neugerät aus. Mit unserem Kooperationspartner CoolandCall decken wir alle Serviceleistungen bundesweit im Bereich Kühltechnik ab.
  • Etwaige technische Reklamationen können Sie mit dem unten stehenden PDF beantragen. Bitten nehmen Sie anhand der folgenden Hinweisen zur Kenntnis, unter denen wir Ihnen keine Garantieleistungen anbieten können.
  • Sollten aufgrund Ihrer Meldung einer Reklamation unsere Service Partner einen Service Einsatz leisten und dabei feststellen, dass es sich um einen Bedienfehler oder um eine nicht ordnungsgemäße Installation handelt und somit kein Garantieanspruch vorliegt, dann muss derjenige den Service-Einsatz bezahlen, der ihn veranlasst hat.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht durch:

  • Fehlerhafte Montage, Aufstellung, elektr. Anschluß
  • Unsachgemäße Handhabung der Geräte
  • Fehlerhafte Einstellung der Betriebsparameter
  • Ausfall der Geräte durch mangelnde Pflege und Wartung
  • Transportschäden (sofortiges Melden beim Spediteur und Hoffman GmbH)
  • Verschleißteile wie Leuchtmittel, Dichtungen, Betriebsmittel usw.
  • Ungünstiger Betriebsort (zu viel Hitze, keine Belüftung etc.)