Lieferzeiten

Aktuelle Lieferzeiten COLDLINE | MODULAR | BERKEL

Hier sind die Lieferzeiten der Produktserien unserer Partner gelistet. Die Liste wird Anfang der Woche aktualisiert. Nicht vergessen: Seite bookmarken um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Bedenken Sie bitte noch die reine Transportzeit durch die Spedition FERCAM / DACHSER von 3-5 Tagen bis zur Auslieferung an der gewünschten Lieferanschrift. In der Regel erhalten Sie einen Tracking Code zur Nachverfolgung der Sendungen.

Kühlschränke 05. Juli 2024

600 / 700 / 1200 / 1400 Liter

Kühlschränke 05. Juli 2024

andere Serien

Schockfroster 05. Juli 2024

alle Serien

Kühltische 05. Juli 2024

alle Serien

Kühlvitrine 05. Juli 2024

alle Serien

Industrie Schockfroster zu vereinbaren

alle Serien


Kochgeräte 4 bis 5 Wochen

Serie FUN (600,650,700)

Kochgeräte 4 bis 5 Wochen

Serie ROC(700,900,1100)

Kochinseln auf Anfrage

1100 Tiefe


Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie QUBI

Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie PRATIKA

Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie FUNCTION


Edelstahlmöbel 4 bis 5 Wochen

Serie TULS (Arbeitstische, Regale, Hauben, usw.)


Schwungrad Aufschnittmaschinen auf Lager in rot und schwarz

B2, B3, B114, Tribute, usw.

Red Line auf Lager in rot und schwarz

250/300mm Messergröße

Aufschnittmaschinen auf Lager in rot und schwarz

Serien: Essentia, Domina, Suprema (270 / 300 / 350)

Aufschnittmaschinen auf Lager

Serie: German

Fleischverarbeitung auf Lager (F-Wölfe),
anderes auf Anfrage

Mürber, Wölfe, Mischer usw.

Zubehör auf Lager

Schürzen, Schneidebretter, Reinigungskits, usw.


Hoffman Konfiskatkühler 4 Wochen 120 und 240 Liter Tonnen
Getränkepulte 4 Wochen 1 bis 4 Fächer
Servicelinks

Tauchen Sie als unser Fachhändler ein, in unsere breite Auswahl an Servicelinks. Sie benötigen eine sachkundige Beratung oder wollen unsere Preislisten und Kataloge durchforsten? Hier finden Sie unkompliziert alle essentiellen Informationen, die für Ihre Entscheidungsfindung wichtig sind. Tauchen Sie tiefer in unsere diversen Angebote ein und wählen Sie gezielt nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie zielsicher auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung!

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Leistungen der Hoffman GKT GmbH

Leistungen der Hoffman GmbH

Installationen & Inbetriebnahmen:

Gemeinsam mit unserem Technikerteam unterstützen wir Fachhändler bei fachmännischen Installationen durch unser Know-how und ein bundesweites Netzwerk geschulter Servicepartner, einschließlich freier Kältetechnik-Unternehmen. Wir bieten Fachhändlern Anleitungen und Checklisten für die Aufstellung und Inbetriebnahme mit Funktionschecks, falls dies aufgrund von Kapazitäts- oder anderen Gründen gewünscht wird.

Bei größeren Projektinstallationen legen wir gemeinsam mit Ihnen den Installationsumfang und alle technischen Schnittstellen bei einer „vor Ort“-Begehung fest. Mit produktspezifischen Checklisten können unsere Vertragspartner alle vereinbarten Arbeiten durchführen und dokumentieren. Diese Beratungsleistungen bieten wir beispielsweise für steckerfertige Kühlmöbel aller Segmente oder alternativ für den Anschluss an eine Zentralkühlung mit externen Kälteaggregaten an. Seit 2020 können wir Ihnen Kühlmöbel mit maßgeschneiderten Kälteanlagen, die das umweltfreundliche Kältemittel CO2 nutzen, anbieten. Entsprechend dem Kältetechnik-Sortiment von COLDLINE PROFESSIONAL bieten wir diese Unterstützung auch für das Kochtechnik-Sortiment von MODULAR PROFESSIONAL an.

Bitte sprechen Sie uns bezüglich Ihres Projektes an. In enger Abstimmung mit unseren Herstellern Coldline und Modular erhalten Sie als unser gelisteter Fachhändler maßgeschneiderte Angebote direkt von den vertretenen Herstellern.

Einweisungen

Unsere freien und geschulten Anwenderberater schulen Sie als Fachhändler in der ordnungsgemäßen Bedienung unserer Großküchentechnik. Auf Wunsch zeigen wir Ihren Betreibern bzw. Endkunden vor Ort die grundlegenden Funktionen der Geräte. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Team sowie das Ihrer Betreiber/Gastronomen den kompletten Leistungsumfang unserer Großküchentechnik kennt und optimal nutzt.

Eine anwender- und maschinenspezifische Einweisung hilft dem zukünftigen Bedienerteam, die Sicherheitsfunktionen, Warnhinweise und Pflegehinweise nachhaltig anzuwenden. Dafür sorgen unsere Anwenderberater und Küchenmeister – bundesweit.

Einweisung Kühlmöbel:

Unabhängig davon, ob Sie Fachhändler oder Betreiber sind: Unsere auf die Coldline Schockfroster Serie Vision spezialisierten Köche und Anwenderberater schulen Sie vor Ort individuell und ganztägig an Ihren Coldline Kühlmöbeln. Für eine Tagespauschale von 490,- € netto zuzüglich Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere ausgebildeten Küchenmeister bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwenderberater demonstrieren Ihnen und Ihrem Betreiberteam alle Funktionen und zeigen, wie Sie Ihre Rezepte individuell anpassen, auf Programme umschreiben und speichern können. Erweiterte Beratungsleistungen bezüglich Cook-and-Chill-Konzepten stimmen wir individuell auf Ihr Projekt gemeinsam mit unseren Fachhändlern ab.

Profitieren Sie von unserem Know-how der GHOST KITCHEN Merryday (www.merryday.it) mit zahlreichen Rezepten, Bildern und Softwarelösungen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Einweisung von Kochgeräten:

Unabhängig davon, ob Sie Fachhändler oder Betreiber sind: Unsere auf MODULAR PROFESSIONAL Kochtechnik spezialisierten Küchenmeister und Anwenderberater trainieren Sie und Ihre Kunden vor Ort individuell und ganztägig an Ihren MODULAR PROFESSIONAL Kochgeräten wie Kombidämpfern, Induktionsherden und Fritteusen. Für eine Tagespauschale von 490,- € netto zuzüglich Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere ausgebildeten Spezialisten bundesweit vor Ort zur Verfügung.

Unsere Anwenderberater demonstrieren Ihnen alle Funktionen und zeigen, wie Sie Ihre Rezepte individuell anpassen, auf Programme umschreiben und speichern können.

Einweisung von Schneidemaschinen:

Unabhängig davon, ob Sie Fachhändler oder Betreiber sind: Unsere auf Berkel Aufschnittmaschinen spezialisierten Anwenderberater schulen Sie vor Ort individuell in 2-3 Stunden an Ihren Berkel Schneidemaschinen. Sie erhalten umfassende Anleitungen zu BERKEL PROFESSIONAL Themen wie Bedienung, Sicherheit, Reinigung und Pflege. Für eine Pauschale von 350,- € netto zuzüglich Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere Spezialisten bundesweit zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Van Berkel International unter www.theberkelworld.com.

Ihre Vorteile als unser Fachhandelspartner

Mit den Kühlmöbeln und Maschinen unserer Großküchentechnik-Hersteller stehen Ihnen als Fachhändler professionelle Geräte zur Verfügung, die es Ihren gewerblichen Kunden ermöglichen, frische, attraktive und einwandfreie Gerichte und Lebensmittel herzustellen, zu lagern oder zu präsentieren. Auch leistungsstarke Technik muss gepflegt, gewartet oder bei Bedarf ersetzt werden. Für eine dauerhafte Leistungsfähigkeit ist es besonders wichtig, passende Ersatzteile zu verwenden und diese rechtzeitig zu tauschen. Nutzen Sie daher ausschließlich das hochwertige Originalzubehör unserer Hersteller. So sichern Sie sich den Weg zu Ihrem Geschäftserfolg.

Wir beraten Sie gerne kostenlos und empfehlen Ihnen die idealen Zubehörteile für Ihren Bedarf, die Sie direkt bei den vertretenen Herstellern beziehen können. Original-Verschleißteile unserer Hersteller gewährleisten, dass unsere Geräte trotz hoher Beanspruchung volle Leistung erbringen. Zu den Verschleißteilen gehören insbesondere Schneide- und Sägescheiben/-blätter, Messer, Schleifsteine, Magnetdichtungen an Türen oder Schubladen, Führungsschienen bei Schubladen, Beleuchtungen im Gerät und Luftfilter bei Kälteaggregaten. Durch regelmäßige Instandhaltung der Verschleißteile können kostspielige und zeitaufwendige Ausfälle und Reparaturen vermieden werden, was die langjährige Leistungsfähigkeit Ihrer Großküchentechnik sichert. Gerne stellen wir Ihnen ein auf Ihre Maschinen abgestimmtes Ersatzteilpaket zusammen.

Wartungskonzepte für Fachhändler und deren Betreiber

Mit unseren verschiedenen Wartungskonzepten und über unsere freien Servicepartner prüfen wir Ihre Großküchentechnik regelmäßig und vorbeugend gründlich, um kostspielige, zeitaufwendige Reparaturen und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass der Umfang Ihres Servicevertrags genau Ihren Anforderungen entspricht, sei es durch Verträge zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebs, Ferndiagnosen oder regelmäßige Standardchecks. Jeder Vertrag wird kundenspezifisch und individuell vereinbart, basiert jedoch auf bewährten Leistungsbestandteilen unserer Hersteller. Benötigen Sie Unterstützung direkt an Ihrer Anlage vor Ort? Das flächendeckende Netzwerk unserer Servicepartner ermöglicht eine flexible und zuverlässige Betreuung vor Ort. Mit dem Wissen unserer freien Techniker und den passenden Ersatzteilen bringen wir Ihre Anlage wieder zum Laufen. Störfall-Analyse und Problembeseitigung können bei unseren Herstellern häufig per Fernwartung erfolgen, ohne dass ein Techniker vor Ort benötigt wird. Diese digitalen Instrumente setzen die Hersteller Coldline und Modular ein; bei Coldline heißt diese App COSMO. Sie ermöglicht per Ferndiagnose detaillierte Anweisungen zur Problemlösung oder direkten Zugriff auf Ihr Gerät zur effizienten Störungsbeseitigung.

Support Online & Offline für unsere gelisteten Fachhändler

Unser oberstes Ziel ist es, Ausfallzeiten bei der Problembehebung von Kühlmöbeln zu reduzieren. Dafür bietet unser Telefon-Support über die werksseitigen Kollegen bei den Herstellern schnelle und kompetente Hilfe. Nutzen Sie zudem kostenlose Software-Updates von Coldline und Modular, die Datensicherungen gemäß den HACCP-Richtlinien beinhalten.

Als erfahrener Ansprechpartner im Lebensmittelbereich, der sich durch hervorragendes fachliches Know-how auszeichnet, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Herstellernetzwerk ein umfassendes Leistungsspektrum. Dieses ist individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und auf Wunsch rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügbar.

Wissensvermittlung persönlich und digital:

Wir vermitteln Ihnen sowohl Grundlagen als auch Spezialkenntnisse, wie beispielsweise Cook & Chill Konzepte, interaktiv anhand von Hard- und Software unserer Hersteller. Die GHOST Küche MERRYDAY (www.merryday.it) stellt Ihnen über 2500 Rezepte und 280 Cook & Chill Prozesse zur Verfügung. Ein kontinuierlicher und intensiver Wissensaustausch wird immer wichtiger und sichert Ihnen den Vorsprung vor dem Wettbewerb.

Schulungen und Trainings:

Wir unterstützen Sie mit Schulungen, Trainings, Tutorials und Webinaren, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Dies gilt auch in umgekehrter Richtung für unsere Hersteller. Mit Ihren Anregungen und Hinweisen erhalten unsere Hersteller wertvolle Einblicke in die Produktanforderungen der jeweiligen Marktsegmente wie Gastronomie, Bäckerei oder Konditorei.

Unterschiedliche Schulungsansätze:

Wir bieten spezialisierte Schulungen für Fachhändler und Betreiber an. Während wir bei Bedienerschulungen auf individuelle Fragen zur Anwendung der Geräte und Prozesse eingehen, liegt der Fokus bei Fachhändlerschulungen auf Beratung, Wartung und Pflege.

Bundesweites Netzwerk:

Unser bundesweites Netzwerk besteht aus geschulten Anwenderberatern (Küchenmeistern) auf Freelancer-Basis, die Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen. Sprechen Sie uns kostenlos und unverbindlich auf unsere Leistungen an und schliessen Sie sich unserem Netzwerk an!

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Garantien

Garantien & Gewährleistungen für Fachhändler

Allgemein und grundsätzlich gewährt Hoffman dem Fachhandel und somit dem gewerblichen Betreiber die Garantie- und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers von 24 Monaten.
Für den Fachhandel beinhalten die Garantien der von uns vertretenen Hersteller Berkel, Coldline und Modular alle Arbeiten und Ersatzteile für 24 Monate ab Auslieferung. Diese 24-monatige Garantie muss zwingend schriftlich per Rahmenvereinbarung mit dem Fachhändler oder im Angebot, einer Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen werden. Für Kunden im Ausland gelten die Herstellergarantien von 12 Monaten auf Ersatzteile. Bei ins Ausland gelieferter Ware durch inländische Fachhändler übernehmen unsere Hersteller eine Garantie von 12 Monaten auf Ersatzteile.

Wir verweisen ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Voraussetzungen für die Garantie für den Fachhandel sind:

1. Teilnahme an unseren bundesweiten Techniker- und Service-Schulungen. Eine Teilnahmebestätigung und ein Herstellerzertifikat sind erforderlich.

2. Die Installation und Inbetriebnahme der Geräte und Maschinen erfolgt durch unsere autorisierten Fachhandelspartner. Ein Nachweis der Inbetriebnahme ist bei den Gewerken Kühltechnik anhand unserer Inbetriebnahmeprotokolle erforderlich.

3. Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert. Kleingeräte (z.B. Aufschnittmaschinen) werden zur Reparatur abgeholt oder gegen ein Neugerät ausgetauscht.

Mit unserem Kooperationspartner CARE UNIT SERVICE GmbH – Bochum decken wir bundesweit alle Serviceleistungen im Bereich Kühltechnik ab.

Technische Reklamationen können Sie über unser Onlineportal unter https://www.hoffman-gkt.de/service.html beantragen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, unter denen keine Garantieleistungen angeboten werden können:

Sollten unsere Servicepartner bei einer Reklamation feststellen, dass es sich um einen Bedienfehler oder eine nicht ordnungsgemäße Installation handelt und somit kein Garantieanspruch besteht, muss derjenige, der den Serviceeinsatz veranlasst hat, die Kosten tragen. Wir verweisen ausdrücklich auf unsere AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen).

Voraussetzungen für diese Art von Garantie für den Fachhandel sind:

  • Eine Teilnahme an unseren bundesweiten Techniker- und Service- Schulungen. In der Regel reicht eine Teilnahme mit Erhalt einer Teilnahme-Bestätigung und Hersteller Zertifikat.
  • Installation und Inbetriebnahme der Geräte und Maschinen erfolgt durch den Fachhandel. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich bei den Gewerken Kühltechnik und Spülmaschinen anhand unserer Inbetriebnahme – Protokolle.
Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert, Kleingeräte (Aufschnittmaschinen) holen wir zur Reparatur ab oder tauschen das defekte Gerät gegen ein Neugerät aus. Mit unserem Kooperationspartner CoolandCall decken wir alle Serviceleistungen bundesweit im Bereich Kühltechnik ab.
  • Etwaige technische Reklamationen können Sie mit dem unten stehenden PDF beantragen. Bitten nehmen Sie anhand der folgenden Hinweisen zur Kenntnis, unter denen wir Ihnen keine Garantieleistungen anbieten können.
  • Sollten aufgrund Ihrer Meldung einer Reklamation unsere Service Partner einen Service Einsatz leisten und dabei feststellen, dass es sich um einen Bedienfehler oder um eine nicht ordnungsgemäße Installation handelt und somit kein Garantieanspruch vorliegt, dann muss derjenige den Service-Einsatz bezahlen, der ihn veranlasst hat.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht durch:

  • Fehlerhafte Montage, Aufstellung, elektr. Anschluß
  • Unsachgemäße Handhabung der Geräte
  • Fehlerhafte Einstellung der Betriebsparameter
  • Ausfall der Geräte durch mangelnde Pflege und Wartung
  • Transportschäden (sofortiges Melden beim Spediteur und Hoffman GmbH)
  • Verschleißteile wie Leuchtmittel, Dichtungen, Betriebsmittel usw.
  • Ungünstiger Betriebsort (zu viel Hitze, keine Belüftung etc.)

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AGB

I. GELTUNG

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

II. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
  1. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend. Bestätigungen sind unter anderem die Auftragsbestätigungen oder Rechnungen des Verkäufers. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart oder ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Gleiches gilt für Leistungs- und Verbrauchsangaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
III. PREISE UND ZAHLUNG
  1. Die Preise in EURO verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Die Preise verstehen sich für Verkäufe von Ware innerhalb des Vertretungsgebietes mangels besonderer Vereinbarung per Lkw frei Haus. Ersatzteile werden ab Werk + Porto + Verpackung geliefert.
  2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen bar ohne jeden Abzug bei Anlieferung der Ware zu leisten.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind, ohne dass es einer In-Verzug-Setzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten werden pro Schreiben mit € 13,- berechnet.
  4. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
  6. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Angenommen werden in diesem Fall nur diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen.
  7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen.
IV. GEFAHRÜBERGANG
  1. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers. Wird die Ware ab Werk geliefert, so geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die betriebsbereite Sendung das Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und der Verkäufer die frachtfreie Lieferung oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
  2. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückbehaltungsrecht gebraucht macht.
  3. Der Käufer und Auftragnehmer ist bei Anlieferungen seitens der Speditionen oder Frachtführer verpflichtet, sofort und unmittelbar die angeleiferte Ware in Anwesenheit des Speditionsfahrers auf eventuelle Transportschäden hin zu prüfen. Die Spedition Fahrer sind verpflichtet, solange zu warten, bis die Überprüfung seitens des Käufers erfolgt ist und der Käufer die Warenübernahme durch seine Unterschrift bestätigt hat.

3a. Sollte der Käufer Schäden an der Verpackung erkennen, ist er verpflichtet, die Verpackungen zu entfernen und das Gerät und Maschinen auf weitere Schäden hin zu untersuchen.

3b. Die eventuellen Schäden sind in Anwesenheit des Spedition Fahrers auf dem CMR zu vermerken und vom Fahrer ebenfalls zu bestätigen. Sollten sich aus irgendeinem Grund die Speditionsfahrer weigern, die aufgetretenen Schäden auf dem CMR zu bestätigen, darf der Käufer die Ware nicht annehmen, sondern die Anlieferung verweigern. In diesem Fall darf der Käufer das CMR nicht unterschreiben.

3c. Sollten Transportschäden nicht auf dem CMR vermerkt sein, haften wir nicht für eventuelle Folgekosten. Nur bei Eintragung in das CMR sind wir juristisch berechtigt, vom Spediteur Regress einzufordern. Die Transportversicherung greift bei Transportschäden nur und ausschließlich bei einer Eintragung im CMR.

3d. Grundsätzlich gelten die aktuellen INCOTERMS – International Commercial Terms für beide Parteien, falls im Kaufvertrag nichts anderes ausgewiesen wird.

V. LIEFERFRIST
  1. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie beginnen in keinem Fall vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Anzahlungen.
  2. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen beim Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Beim Eintritt vorbezeichneter Umstände ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen.
  3. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
  4. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist zur Leistung ausdrücklich und schriftlich verbindlich bezeichnet hat.
  5. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
  6. Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich benutzt werden kann.
  7. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm - beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit einer angemessenen verlängerten Frist zu beliefern. Stattdessen kann der Verkäufer auch von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall kann der Verkäufer ohne besonderen Nachweis 10 % des Kaufpreises als Entschädigung verlangen.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für durch das Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen.
  9. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers unter Ausschluss einer Haftung überlassen.
  10. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
VI. SICHERUNGSRECHTE
  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung durch den Käufer als Bezogener) Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Bei Verletzungen wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer neben den gesetzlich bestehenden Rechten zur Rücknahme der Ware berechtigt oder kann deren Benutzung untersagen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Weiter sind die gesamten Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Bei Rücknahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer etwaigen erneuten Anlieferung, zu Lasten des Käufers. Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Käufer an den Verkäufer eine Entschädigung von mindestens 10 % des Rechnungsbetrages zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Kosten der Intervention trägt der Käufer.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung verkauft wird, an den Verkäufer zu dessen Sicherheit ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und deren Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Listenpreises als abgetreten. Seine Berechtigung zum Forderungseinzug und zur Weiterveräußerung entfällt, wenn er die Zahlungen einstellt oder sich mit diesen in Verzug befindet. Alle anderen Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer nicht gestattet. Dem Käufer ist es untersagt, mit seinen Abnehmern oder sonstigen Dritten Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.
  4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstandene Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an den neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wird die Vorbehaltsware vom Verkäufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
  5. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
  6. Wenn der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

  1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
  4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in jedem Falle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, des Weiteren Kunststoffteile, Glas-, Lack- und Emailschäden, es sei denn, die Schäden sind vor dem Gefahrübergang entstanden.
  5. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe durch nicht zur Kundendienstorganisation des Verkäufers gehörigen Personen vorgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn Teile fremder Herkunft eingebaut werden.
  6. Die Gewährleistungsfristen für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen richten sich nach denen des Herstellers.

6.a. Die Gewährleistungen in Art und Umfang an für sich, richten sich nach den Leistungen der jeweiligen Hersteller, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart und ausgewiesen wird. In der Regel gewähren die Hersteller 12 Monate Garantie auf Teile ohne Übernahme etwaiger Lohnkosten oder Anfahrtskosten, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart und ausgewiesen wird.

  1. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers.
  2. Erfordert die Nachbesserung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass die Mängelhaftungsrechte auf Minderung oder Rücktritt beschränkt werden.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  7. Der Verkäufer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
  8. Ohne schriftliche Bestätigung steht der Verkäufer nicht dafür ein, dass die Ware ausländischen Vorschriften entspricht.
VIII. HAFTUNGSFREIZEICHNUNG
  1. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer.
  2. Bei Schadensersatzansprüchen, die auf der fahrlässigen Lieferung einer mangelhaften Sache beruhen, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei der leicht fahrlässigen Lieferung einer mangelhaften Sache durch unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Der Käufer kann seine Schadensersatzansprüche erst dann gegen den Verkäufer geltend machen, wenn er vorher einen ersatzpflichtigen Dritten gerichtlich in Anspruch genommen hat. Bei dem Dritten nicht eintreibbare Kosten hat der Verkäufer dem Käufer zu erstatten.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  5. Sämtliche Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, der Ort des Hauptsitzes des Verkäufers.

X. ÜBERTRAGUNG DER VERTRAGSRECHTE

Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.

XI. NICHTIGKEIT EINZELNER KLAUSELN

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. ANWENDBARES RECHT

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechtes.

Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten in Übereinstimmung mit der DSVGO.

Der Gerichtsstandort ist Köln.

Januar 2019

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Hoffman Großküchentechnik GmbH

Als Handelsvertretung ist die Beratung und der Vertrieb von Großküchentechnik Produkten unserer vertretenen Hersteller über unser Fachhändlernetzwerk unser langjähriges Geschäftsmodell.

Hohenstaufenring 55
50674 Köln

USt.-Id: DE129379001
HRB: 80106 Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Errol Guelsen

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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Händler. Kein Verkauf an Privatpersonen nach §13 BGB. Preise sind netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

Fragen Sie bitte Ihren persönlichen Einkaufspreis an, den wir Ihnen bei einer Bestellung über Ihren Fachhändler garantieren oder Ihnen über unseren Fachhändler in Ihrer Nähe abwickeln. Immer mit Lieferung frei Haus und 24 Monaten Garantie auf Arbeit und Teile.