Lieferzeiten

Aktuelle Lieferzeiten COLDLINE | MODULAR | BERKEL

Hier sind die Lieferzeiten der Produktserien unserer Partner gelistet. Die Liste wird Anfang der Woche aktualisiert. Nicht vergessen: Seite bookmarken um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Bedenken Sie bitte noch die reine Transportzeit durch die Spedition FERCAM / DACHSER von 3-5 Tagen bis zur Auslieferung an der gewünschten Lieferanschrift. In der Regel erhalten Sie einen Tracking Code zur Nachverfolgung der Sendungen.

Kühlschränke 30. April 2024

600 / 700 / 1200 / 1400 Liter

Kühlschränke 10. Mai 2024

andere Serien

Schockfroster 12. April 2024

alle Serien

Kühltische 19. April 2024

alle Serien

Kühlvitrine 19. April 2024

alle Serien

Industrie Schockfroster zu vereinbaren

alle Serien


Kochgeräte 4 bis 5 Wochen

Serie FUN (600,650,700)

Kochgeräte 4 bis 5 Wochen

Serie ROC(700,900,1100)

Kochinseln auf Anfrage

1100 Tiefe


Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie QUBI

Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie PRATIKA

Kombidämpfer 4 bis 5 Wochen

Serie FUNCTION


Edelstahlmöbel 4 bis 5 Wochen

Serie TULS (Arbeitstische, Regale, Hauben, usw.)


Schwungrad Aufschnittmaschinen auf Lager in rot und schwarz

B2, B3, B114, Tribute, usw.

Red Line auf Lager in rot und schwarz

250/300mm Messergröße

Aufschnittmaschinen auf Lager in rot und schwarz

Serien: Essentia, Domina, Suprema (270 / 300 / 350)

Aufschnittmaschinen auf Lager

Serie: German

Fleischverarbeitung auf Lager (F-Wölfe),
anderes auf Anfrage

Mürber, Wölfe, Mischer usw.

Zubehör auf Lager

Schürzen, Schneidebretter, Reinigungskits, usw.


Hoffman Konfiskatkühler 4 Wochen 120 und 240 Liter Tonnen
Getränkepulte 4 Wochen 1 bis 4 Fächer
Servicelinks

Tauchen Sie als unser Fachhändler ein, in unsere breite Auswahl an Servicelinks. Sie benötigen eine sachkundige Beratung oder wollen unsere Preislisten und Kataloge durchforsten? Hier finden Sie unkompliziert alle essentiellen Informationen, die für Ihre Entscheidungsfindung wichtig sind. Tauchen Sie tiefer in unsere diversen Angebote ein und wählen Sie gezielt nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie zielsicher auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung!

Read more …Lieferzeiten

  • Hits: 1878

Leistungen der Hoffman GKT GmbH

Leistungen der Hoffman GmbH

  • Installationen & Inbetriebnahmen für Fachhändler

    Gemeinsam mit unseren werksseitigen Technikerteam, unterstützen wir Fachhändler bei fachmännischen Installationen mit unserem Know-how und bundesweiten Netzwerk an geschulten Service Partnern wie freien Kältetechnik - Unternehmen. Wir bieten Fachhändlern Anleitungen & Checklisten für das Aufstellen, Inbetriebnehmen mit einem Funktions-Check an, falls Sie dies aus Kapazitäts- oder sonstigen Gründen wünschen. Bei größeren Projektinstallationen legen wir gemeinsam mit Ihnen den Installationsumfang mit allen technischen Schnittstellen bei einer gemeinsam „vor Ort – Begehung“ fest. Anhand von produktspezifischen Checklisten können Sie als unser Vertragspartner alle vereinbarten Arbeiten durchführen und protokollieren. Diese Beratungsleistungen bieten wir zum Beispiel für steckerfertige Kühlmöbel aller Segmente oder alternativ für deren Anschluss an eine Zentralkühlung mit externen Kälte - Aggregaten an. Seit 2020 können wir Ihnen Kühlmöbel mit maßgeschneiderten Kälteanlagen mit dem Kältemittel CO2 anbieten. Analog zum Kältetechnik Sortiment von COLDLINE PROFESSIONAL, bieten wir diese Unterstützungen auch beim Kochtechnik Sortiment von MODULAR PROFESSIONAL an. Sprechen Sie uns bezüglich Ihres Projektes bitte an. In enger Abstimmung und Führung mit unseren Herstellern Coldline und Modular, erhalten Sie als unser gelisteter Fachhändler maßgeschneiderte Angebote direkt von unseren vertretenen Herstellern.
  • Ersteinweisung

    Über unsere freien und geschulten Anwender Berater weisen wir Sie als unseren Fachhändler in die ordentlichen Bedienung unserer Großküchentechnik Maschinen ein. Auf Wunsch zeigen Ihren Betreibern / Endkunden vor Ort die grundlegenden Funktionen auf. So ist gewährleistet, dass Ihr Team wie auch das Ihrer Betreiber | Gastronomen den kompletten Leistungsumfang unserer Großküchentechnik Geräte kennen, bzw. diesen bestmöglich nutzen. Eine anwender - und maschinenspezifische Einweisung hilft dem zukünftigen Bediener Team darüber hinaus, die Sicherheitsfunktionen, Warnhinweise und Pflegetipps nachhaltig anzuwenden. Dafür sorgen unser Anwenderberater / Küchenmeister. Bundesweit.
  • Einweisung von Kühlmöbel

    Unabhängig ob Sie ein Fachhändler oder Betreiber sind: unsere auf der Coldline Schockfroster Serie Vision ausgebildeten Köche und Anwenderberater weisen Sie vor Ort auf Ihre Coldline Kühlmöbel individuell ganztägig ein. Für 490,- € netto Tagespauschale + Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere ausgebildeten Küchenmeister bundesweit vor Ort bei Ihren Betreibern zur Verfügung. Unsere Anwender Berater kochen mit Ihnen und dem Betreiber Team alle Funktionen durch und zeigen Ihnen wie sie ihre Rezepte individuell auf ihre Programme umschreiben und speichern können.
  • Einweisung von Kochgeräten

    Unabhängig ob Sie ein Fachhändler oder ein Betreiber sind: unsere auf MODULAR PROFESSIONAL Kochtechnik Geräten ausgebildeten Küchenmeister und Anwender-Berater weisen Sie und Ihre Betreiber (Kunden) vor Ort auf Ihre MODULAR PROFESSIONAL Kochgeräte wie Kombi Dämpfer, Induktionsherde oder Fritteusen individuell ganztägig ein. Für 490,- € netto Tagespauschale + Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere ausgebildeten Spezialisten bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwender Berater kochen mit Ihnen alle Funktionen durch und zeigen Ihnen wie Sie Ihre kundenseitigen Rezepte individuell auf Ihre Programme umschreiben und speichern können.
  • Einweisung von Schneidemaschinen

    Unabhängig ob Sie ein Fachhändler oder ein Betreiber sind: unsere auf Berkel Aufschnittmaschinen ausgebildeten Anwender-Berater weisen Sie vor Ort auf Ihre Berkel Schneidemaschinen individuell in 2-3h ein. Sie erhalten intensive Anleitungen zu BERKEL PROFESSIONAL Themen wie Bedienung, Sicherheit, Reinigung und Pflege. Für 350,- € netto Tagespauschale + Anfahrtskosten stehen Ihnen unsere Spezialisten bundesweit zur Verfügung.

Ihre Vorteile als unser Fachhandelspartner

Mit den Kühlmöbeln und Maschinen unserer Großküchentechnik Hersteller stehen Ihnen als unserem Fachhändler professionelle Großküchengeräte zur Verfügung, mit denen Ihre gewerblichen Betreiber & Kunden frische, attraktive und einwandfreie Gerichte und Lebensmittel für Ihre Gäste herstellen, lagern oder präsentieren. Auch leistungsstarke Technik gehört gepflegt und gewartet oder gar ersetzt. Wichtig für eine dauerhafte Leistungsfähigkeit ist vor allem, die passenden Ersatzteile zu verwenden und rechtzeitig zu tauschen. Nutzen Sie am besten ausschließlich das hochwertige Originalzubehör unserer Hersteller. So sind Sie auf einem sicheren Weg zu Ihrem Geschäftserfolg. Wir beraten Sie gerne kostenlos und empfehlen Ihnen die idealen Zubehörteile für Ihren Bedarf, die unsere Fachhändler direkt bei den vertretenen Herstellern beziehen. Original-Verschleißteile von unseren Herstellern sorgen dafür, dass unsere Geräte trotz hoher Beanspruchung die volle Leistung abrufen können. Zu Verschleißteilen gehören insbesondere Schneide- und Sägescheiben/-blätter, Messer, Schleifsteine, Magnetdichtungen an Türen oder Schubladen, Führungsschienen bei Schubladen, Beleuchtungen im Gerät, Luftfilter bei Kälteaggregaten. Beugen Sie kostspieligen und zeitaufwendigen Ausfällen und Reparaturen durch regelmäßige Instandhaltung der Verschleißteile vor und gewährleisten Sie so eine langjährige Leistungsfähigkeit Ihrer Großküchentechnik Geräte. Gerne stellen wir Ihnen ein für Ihre Maschinen abgestimmtes Ersatzteilpaket zusammen.

Wartungskonzepte für Fachhändler und deren Betreiber

Mit unseren verschiedenen Wartungskonzepten über unsere freien Servicepartner prüfen wir Ihre Großküchentechnik Geräte regelmäßig vorbeugend gründlich, um so kostspieligen, zeitaufwendigen Reparaturen und die damit verbundenen Unterbrechungen des Betriebsablaufs zu vermeiden. Mit definierten Leistungen im Vorfeld sorgen wir dafür, dass der Umfang Ihres Servicevertrags genau Ihren Anforderungen entspricht. Von Verträgen zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebs über Ferndiagnosen bis zu regelmäßigen Standardchecks reicht unsere Vertragsangebot. Jeder einzelne Vertrag wird zwar kundenspezifisch und individuell vereinbart, basiert dennoch auf bewährten Leistungsbestandteilen unserer Hersteller. Sie benötigen Unterstützung direkt an Ihrer Anlage vor Ort? Das flächendeckende Netzwerk unserer Service-Partner ermöglicht eine flexible und zuverlässige Betreuung vor Ort. Mit dem Wissen unserer freien Techniker und den passenden Ersatzteilen bringen wir Ihre Anlage wieder zum Laufen. Störfallanalyse und Problembeseitigung können bei unseren Herstellern häufig per Fernwartung erfolgen, ohne dass Sie vor Ort einen Techniker benötigen. Diese digitalen Instrumente setzen die Hersteller Coldline und Modular ein; bei Coldline heißt diese Coldline App COSMO. Sie können Ihnen per Ferndiagnose bis in das kleinste Detail erklären, wie Ihr Problem am besten behoben wird oder sich direkt auf Ihr Gerät aufschalten, um Störungen effizient zu beseitigen.

Support Online & Offline für unsere gelisteten Fachhändler

Ausfallzeiten bei Problembehebungen bei Kühlmöbeln zu reduzieren – das ist das oberste Ziel unseres Telefon-Supports über unsere werksseitigen Kollegen bei den Herstellern. Nutzen Sie kostenlose Software-Updates unserer Hersteller Coldline und Modular mit Datensicherungen gemäß den HACCP Richtlinien. Als erfahrener Ansprechpartner, der sich nicht nur im Lebens- mittelbereich durch hervorragendes fachliches Know-how auszeichnet, sind wir mit unserem Hersteller Netzwerk in der Lage, Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum anbieten zu können. Zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse, und dies auf Wunsch auch rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Wissensvermittlung persönlich und digital online: Dabei werden Grundlagen sowie Spezialkenntnisse wie über Cook & Chill Konzepte zum Beispiel anhand von Hard- und Software unserer Hersteller interaktiv vermittelt. Die GHOST Küche MERRYDAY (www.merryday.it) teilt mit Ihnen über 2500 x Rezepturen und 280 Cook&Chill Prozesse. Ein ständiger und intensiver Wissensaustausch wird immer wichtiger und sichert den Vorsprung vor dem Wettbewerb. Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Schulungen, Trainings, Tutorials und Webinare an. Dies gilt auch für unsere Hersteller in die andere Richtung auch. Mit Hilfe Ihrer Anregungen und Hinweisen, erhalten unsere Hersteller Ideen und Vorstellungen über deren Produktanforderungen im jeweiligen Marktsegment wie Gastronomie, Bäckerei oder Konditorei. Dabei unterscheiden wir zwischen Schulungen für Fachhändler und für Betreiber. Während wir bei Bedienerschulungen auf individuellen Fragen zur Anwendung der Geräte und Prozesse eingehen, liegt bei den Fachhändler Schulungen der Fokus auf Beratung, Wartung und Pflege. Wir verfügen über ein bundesweites Netzwerk an geschulten Anwenderberatern (Küchenmeister) auf Freelancer Basis.

Gastrotechnik Neu oder Gebraucht

Wer Großküchentechnik sucht, findet im Internet viele Angebote. Der deutsche Markt für Großküchentechnik ist hart umkämpft von den vielen Herstellern und bietet über die üblichen Online - Plattformen oder bei den über 3500 x Fachhändlern für jeden Gastronomen die passenden Großküchentechnik Produkte. In kaum einem anderen Land ist der Bedarf an Gastronomie | Ausstattung so groß wie in Deutschland mit seinen 82 Millionen Einwohnern. Täglich eröffnen Gastronomen neue Bars, Restaurants und Imbisse und benötigen die passende Großküchentechnik. Dabei sollte sich jeder die Frage stellen: kaufe ich neue oder gebrauchte Großküchentechnik? Hier spielt in erster Linie das verfügbare Budget und die baulichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle. Wer das Geld hat, sollte immer neuwertige Geräte einsetzen; gerade zum Start bei einem neuen Projekt. Wenn das Startkapital ein schmaler Taler ist, wären gebrauchte Gastronomie Küchenprodukte eine gute Alternative; vorausgesetzt diese sind in einem guten Zustand erhalten. Ohne Fachkenntnisse und ohne Erfahrungen können Sie leicht zuviel Geld ausgeben. Achten Sie daher bitte auf Qualität und kaufen Sie bevorzugt Markenprodukte. Fragen Sie nach dem Marktführer in jedem Produkt Segment! Sie sparen sich dabei Stress und Ärger im gastronomischen Betrieb!

Read more …Leistungen der Hoffman GKT GmbH

  • Hits: 3348

Garantien

Garantien & Gewährleistungen für Fachhändler

Allgemein und grundsätzlich gewährt Hoffman dem Fachhandel und auch dem gewerblichen Betreiber die Garantie- und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. In der Regel beinhaltet die Herstellergarantie und -Gewährleistung eine Ersatzteilgarantie von 12 Monaten.
Allgemein und grundsätzlich gewährt Hoffman dem Fachhandel die Garantie- und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. In der Regel beinhaltet die Herstellergarantie unserer vertretenen Hersteller Berkel, Coldline, Modular alle Arbeiten und Ersatzteile für 24 Monaten nach Auslieferung. Die Garantie von 24 Monaten muss von den jeweiligen Herstellern zwingend schriftlich per Rahmenvereinbarung mit dem Fachhändler oder im Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausgewiesen werden. Für Kunden im Ausland gelten die Herstellergarantien von 12 Monaten auf Ersatzteile. Für ins Ausland gelieferte Ware durch inländische Fachhändler, übernehmen unsere Hersteller eine Garantie von 12 Monaten auf Ersatzteile. Wir verweisen ausdrücklich auf unsere AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen).

Voraussetzungen für diese Art von Garantie für den Fachhandel sind:

  • Eine Teilnahme an unseren bundesweiten Techniker- und Service- Schulungen. In der Regel reicht eine Teilnahme mit Erhalt einer Teilnahme-Bestätigung und Hersteller Zertifikat.
  • Installation und Inbetriebnahme der Geräte und Maschinen erfolgt durch den Fachhandel. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich bei den Gewerken Kühltechnik und Spülmaschinen anhand unserer Inbetriebnahme – Protokolle.
Großgeräte werden vor Ort durch den Kundenservice repariert, Kleingeräte (Aufschnittmaschinen) holen wir zur Reparatur ab oder tauschen das defekte Gerät gegen ein Neugerät aus. Mit unserem Kooperationspartner CoolandCall decken wir alle Serviceleistungen bundesweit im Bereich Kühltechnik ab.
  • Etwaige technische Reklamationen können Sie mit dem unten stehenden PDF beantragen. Bitten nehmen Sie anhand der folgenden Hinweisen zur Kenntnis, unter denen wir Ihnen keine Garantieleistungen anbieten können.
  • Sollten aufgrund Ihrer Meldung einer Reklamation unsere Service Partner einen Service Einsatz leisten und dabei feststellen, dass es sich um einen Bedienfehler oder um eine nicht ordnungsgemäße Installation handelt und somit kein Garantieanspruch vorliegt, dann muss derjenige den Service-Einsatz bezahlen, der ihn veranlasst hat.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht durch:

  • Fehlerhafte Montage, Aufstellung, elektr. Anschluß
  • Unsachgemäße Handhabung der Geräte
  • Fehlerhafte Einstellung der Betriebsparameter
  • Ausfall der Geräte durch mangelnde Pflege und Wartung
  • Transportschäden (sofortiges Melden beim Spediteur und Hoffman GmbH)
  • Verschleißteile wie Leuchtmittel, Dichtungen, Betriebsmittel usw.
  • Ungünstiger Betriebsort (zu viel Hitze, keine Belüftung etc.)

Read more …Garantien

  • Hits: 1894

AGB

I. GELTUNG

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

II. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
  1. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend. Bestätigungen sind unter anderem die Auftragsbestätigungen oder Rechnungen des Verkäufers. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart oder ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Gleiches gilt für Leistungs- und Verbrauchsangaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
III. PREISE UND ZAHLUNG
  1. Die Preise in EURO verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Die Preise verstehen sich für Verkäufe von Ware innerhalb des Vertretungsgebietes mangels besonderer Vereinbarung per Lkw frei Haus. Ersatzteile werden ab Werk + Porto + Verpackung geliefert.
  2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen bar ohne jeden Abzug bei Anlieferung der Ware zu leisten.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind, ohne dass es einer In-Verzug-Setzung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten werden pro Schreiben mit € 13,- berechnet.
  4. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
  6. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Angenommen werden in diesem Fall nur diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen.
  7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen.
IV. GEFAHRÜBERGANG
  1. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers. Wird die Ware ab Werk geliefert, so geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die betriebsbereite Sendung das Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und der Verkäufer die frachtfreie Lieferung oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
  2. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückbehaltungsrecht gebraucht macht.
  3. Der Käufer und Auftragnehmer ist bei Anlieferungen seitens der Speditionen oder Frachtführer verpflichtet, sofort und unmittelbar die angeleiferte Ware in Anwesenheit des Speditionsfahrers auf eventuelle Transportschäden hin zu prüfen. Die Spedition Fahrer sind verpflichtet, solange zu warten, bis die Überprüfung seitens des Käufers erfolgt ist und der Käufer die Warenübernahme durch seine Unterschrift bestätigt hat.

3a. Sollte der Käufer Schäden an der Verpackung erkennen, ist er verpflichtet, die Verpackungen zu entfernen und das Gerät und Maschinen auf weitere Schäden hin zu untersuchen.

3b. Die eventuellen Schäden sind in Anwesenheit des Spedition Fahrers auf dem CMR zu vermerken und vom Fahrer ebenfalls zu bestätigen. Sollten sich aus irgendeinem Grund die Speditionsfahrer weigern, die aufgetretenen Schäden auf dem CMR zu bestätigen, darf der Käufer die Ware nicht annehmen, sondern die Anlieferung verweigern. In diesem Fall darf der Käufer das CMR nicht unterschreiben.

3c. Sollten Transportschäden nicht auf dem CMR vermerkt sein, haften wir nicht für eventuelle Folgekosten. Nur bei Eintragung in das CMR sind wir juristisch berechtigt, vom Spediteur Regress einzufordern. Die Transportversicherung greift bei Transportschäden nur und ausschließlich bei einer Eintragung im CMR.

3d. Grundsätzlich gelten die aktuellen INCOTERMS – International Commercial Terms für beide Parteien, falls im Kaufvertrag nichts anderes ausgewiesen wird.

V. LIEFERFRIST
  1. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie beginnen in keinem Fall vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Anzahlungen.
  2. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen beim Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Beim Eintritt vorbezeichneter Umstände ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen.
  3. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
  4. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist zur Leistung ausdrücklich und schriftlich verbindlich bezeichnet hat.
  5. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
  6. Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich benutzt werden kann.
  7. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm - beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit einer angemessenen verlängerten Frist zu beliefern. Stattdessen kann der Verkäufer auch von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall kann der Verkäufer ohne besonderen Nachweis 10 % des Kaufpreises als Entschädigung verlangen.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für durch das Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen.
  9. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers unter Ausschluss einer Haftung überlassen.
  10. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
VI. SICHERUNGSRECHTE
  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung durch den Käufer als Bezogener) Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Bei Verletzungen wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer neben den gesetzlich bestehenden Rechten zur Rücknahme der Ware berechtigt oder kann deren Benutzung untersagen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Weiter sind die gesamten Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Bei Rücknahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer etwaigen erneuten Anlieferung, zu Lasten des Käufers. Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Käufer an den Verkäufer eine Entschädigung von mindestens 10 % des Rechnungsbetrages zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen. Kosten der Intervention trägt der Käufer.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung verkauft wird, an den Verkäufer zu dessen Sicherheit ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und deren Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Listenpreises als abgetreten. Seine Berechtigung zum Forderungseinzug und zur Weiterveräußerung entfällt, wenn er die Zahlungen einstellt oder sich mit diesen in Verzug befindet. Alle anderen Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Käufer nicht gestattet. Dem Käufer ist es untersagt, mit seinen Abnehmern oder sonstigen Dritten Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.
  4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstandene Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an den neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wird die Vorbehaltsware vom Verkäufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
  5. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
  6. Wenn der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

  1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
  4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in jedem Falle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, des Weiteren Kunststoffteile, Glas-, Lack- und Emailschäden, es sei denn, die Schäden sind vor dem Gefahrübergang entstanden.
  5. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe durch nicht zur Kundendienstorganisation des Verkäufers gehörigen Personen vorgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn Teile fremder Herkunft eingebaut werden.
  6. Die Gewährleistungsfristen für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen richten sich nach denen des Herstellers.

6.a. Die Gewährleistungen in Art und Umfang an für sich, richten sich nach den Leistungen der jeweiligen Hersteller, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart und ausgewiesen wird. In der Regel gewähren die Hersteller 12 Monate Garantie auf Teile ohne Übernahme etwaiger Lohnkosten oder Anfahrtskosten, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart und ausgewiesen wird.

  1. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers.
  2. Erfordert die Nachbesserung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass die Mängelhaftungsrechte auf Minderung oder Rücktritt beschränkt werden.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  7. Der Verkäufer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
  8. Ohne schriftliche Bestätigung steht der Verkäufer nicht dafür ein, dass die Ware ausländischen Vorschriften entspricht.
VIII. HAFTUNGSFREIZEICHNUNG
  1. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer.
  2. Bei Schadensersatzansprüchen, die auf der fahrlässigen Lieferung einer mangelhaften Sache beruhen, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei der leicht fahrlässigen Lieferung einer mangelhaften Sache durch unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Der Käufer kann seine Schadensersatzansprüche erst dann gegen den Verkäufer geltend machen, wenn er vorher einen ersatzpflichtigen Dritten gerichtlich in Anspruch genommen hat. Bei dem Dritten nicht eintreibbare Kosten hat der Verkäufer dem Käufer zu erstatten.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  5. Sämtliche Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist, der Ort des Hauptsitzes des Verkäufers.

X. ÜBERTRAGUNG DER VERTRAGSRECHTE

Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.

XI. NICHTIGKEIT EINZELNER KLAUSELN

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XII. ANWENDBARES RECHT

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechtes.

Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten in Übereinstimmung mit der DSVGO.

Der Gerichtsstandort ist Köln.

Januar 2019

  • Hits: 2092

More Articles …

Suchen Sie original Van Berkel Ersatzteile für Ihre Berkel Aufschnittmaschine? Oder Türdichtungen für Coldline Kühlmöbel? Oder Gasbrenner für Modular Kochgeräte? Als die WERKSVERTRETUNGEN für die PLZ | 0 | 1 | 38 | 39 | 8 | 9 | von BERKEL | COLDLINE | MODULAR können unsere Fachhändler alle Ersatzteile über unser Online Portal erwerben . Ersatzteilanfragen bearbeiten wir AUSSCHLIESSLICH nur über unser ONLINE PORTAL

Hoffman Großküchentechnik GmbH

Als Handelsvertretung ist die Beratung und der Vertrieb von Großküchentechnik Produkten unserer vertretenen Hersteller über unser Fachhändlernetzwerk unser langjähriges Geschäftsmodell.

Hohenstaufenring 55
50674 Köln

USt.-Id: DE129379001
HRB: 80106 Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Errol Guelsen

  • This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Händler. Kein Verkauf an Privatpersonen nach §13 BGB. Preise sind netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

Fragen Sie bitte Ihren persönlichen Einkaufspreis an, den wir Ihnen bei einer Bestellung über Ihren Fachhändler garantieren oder Ihnen über unseren Fachhändler in Ihrer Nähe abwickeln. Immer mit Lieferung frei Haus und 24 Monaten Garantie auf Arbeit und Teile.